Preise

Dienstleistungen Preis brutto 19% USt. Preis netto
Coworking – Tageskarte 35,70 € 5,70 € 30,00 €
Seminar-/Gruppenraum bis 18 Uhr stundenweise 27,37 € 4,37 € 23,– €
Seminar-/Gruppenraum ab 18 Uhr stundenweise 33,32 € 5,32 € 28,– €
Tagessatz Seminar-/Gruppenraum (ab 8h) 297,50 € 47,50 € 250,00 €
Wochenendtarif 650,-€ netto ab Freitag 12 Uhr
       
Kleines Catering Warm- & Kaltgetränke, Snacks, Obst 9,-€ / Pers. (netto)
Großes Catering Warm- & Kaltgetränke, Snacks, Obst, belegte Brötchen 19,-€ / Pers. (netto)    
       
Beamer / Leinwand 11,90 € pro Tag 1,90 € 10,- €
Moderationskoffer / Flipchartpapier 11,90 € pro Tag 1,90 € 10,- €
Preise Stand 01.01.2024  

Sonstige Ausstattung: Teeküche, WCs, WLAN, Flipchart, Metaplanwand, Multifunktionsdrucker

 

Sie möchten buchen? Schreiben Sie eine Email an: info@sobaexa-coworking.de

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2019)

§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der SOBAEXA- Coworking UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend SOBAEXA- Coworking UG genannt, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die SOBAEXA- Coworking keine Geltung.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an UnternehmerInnen. UnternehmerInnen ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von SOBAEXA- Coworking UG ist die Bereitstellung von flexiblen Büroarbeitsplätzen von 9 -1 8 Uhr und Büros/Praxen zur Einzel- und Gemeinschaftsnutzung einschließlich der Internetnutzung, (normalen) Druckernutzung, Gemeinschaftsbriefkasten und Nutzung der Gemeinschaftsküche, des Hinterhofes sowie Sanitäranlagen, im Rahmen der angebotenen Büro- bzw. Arbeitsplatztarife. SOBAEXA- Coworking UG
erbringt darüber hinaus weitere kostenpflichtige Servicedienstleistungen. Diese sind:
– Angebot einzelner Briefkästen
– Cateringservice und Hotelbuchungen bei Meetings und Schulungen
(2) Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife für Coworking-Arbeitsplätze werden derzeit inklusive Internetnutzung und Bereitstellung des Netzwerk-Druckers innerhalb der Öffnungszeiten von 9-18 Uhr angeboten:
– Tageskarte: 1-tägige Nutzungsberechtigung an einem Arbeitsplatz.
– flexible 10er-Karte: 10 tägige Nutzungsberechtigung an einen Arbeitsplatz innerhalb eines Monats.
Die Arbeitsplätze befinden sich entweder im Besprechungs- oder Seminarraum und werden gemeinschaftlich von allen Coworkern genutzt. Hier sind Respekt und Rücksichtsnahme Voraussetzung.
Tarife für Büros / Praxen: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (ohne Öffnungszeiten) eines bestimmten Büros / Praxis, Postannahme über Gemeinschaftsbriefkasten, kostenfreies WLAN, eigene Festnetzrufnummer (hier entstehen nur Kosten bei Anrufen in die Mobilnetze), Wegeleitsystem und Geschäftsadresse.
Bei der Vermietung der Büros / Praxen an Büro-/Praxisgemeinschaften erhöht sich der Mietpreis pro Mieter um 20€. Dies gilt ebenso, wenn die Mietparteien neue Mitarbeiter oder Praktikanten einstellen.
Bei Gemeinschaftsbüros oder -praxen übernehmen die Mieter die Terminverwaltung und Suche nach Nachmietern selbst. Findet sich kein Nachmieter, haben die verbleibenden Mieter sich die Miete untereinander aufzuteilen, so dass immer die komplette Miete aufgebracht wird.
(3) Für die Schlüssel der Büros / Praxen wird eine Kaution von 50€ fällig. Bei Verlust ist der entsprechende Schlüssel (bzw. die Schließanlage) kostenpflichtig vom Mieter zu ersetzen.
Die Kaution ist bei Schlüsselübergabe in bar zu begleichen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Schlüssel umgehend abzugeben. Es wird pro Mieter ein Haustürschlüssel und ein Büro/Praxischlüssel herausgegeben.
Für weitere Schlüssel hat der Mieter die entsprechenende Kosten für die Anfertigung der Schlüssel zu tragen.
(4) Die SOBAEXA- Coworking UG behält sich das Recht vor, Tariferhöhungen durchzuführen und ist verpflichtet, diese unverzüglich bekannt zu geben.
(5) Die Coworking-Arbeitsplätze sind grundsätzlich ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetanschluss.
(6) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(7) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SOBAEXA- Coworking. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SOBAEXA- Coworking UG zur fristlosen Kündigung.
Die Ausstattung der Büros bzw. Praxen obliegt den Mietern. Die Mieter haben bei Kündigung die Räume in einen sauberen und gemalerten Zustand zu hinterlassen.
§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zu den SOBAEXA- Coworking UG-Räumlichkeiten ist für Mieter flexibler Arbeitsplätze nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
(2) Eine Übergabe der Zugangsberechtigung an Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Schuldhafter Zahlungsverzug des Mieters berechtigt SOBAEXA- Coworking UG zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
(4) Die Verhaltensregeln sind in den Nutzungsbedingungen festgehalten, die jeder Mieter bei Mietbeginn erhält.
(5) Der Seminar- bzw. Gruppenraum muss vorab gebucht und rechtzeitig, mindestens 10 Geschäftstage bei stundenweiser Nutzung im Vorfeld, storniert werden. Hier fallen keine Stornierungsgebühren an. Wird der Raum nicht zu der genannten Frist storniert, fällt die gesamte Nutzungsgebühr trotzt Nichtnutzung an.
Bei Tages- und Wochenendbuchungen ist der Raum 4 Wochen im Vorfeld zu stornieren. Hier fallen keine Stornierungsgebühren an. Wird die Buchung bis zu 10 Geschäftstagen vorher storniert, fällt die Hälfte der Buchungskosten an, danach werden die Gesamtkosten fällig.
Generell gilt, dass bei kurzfristigen Buchungen der Gesamtbetrag sofort fällig wird.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Per Email oder Telefon kann der Kunde eine Buchung von Räumlichkeiten oder eines Coworking-Arbeitsplatzes vornehmen. Der Kunde hat hierbei den entsprechenden Tarif zu wählen.
(2) Die Annahme des Vertragsangebots zwischen dem Kunden und SOBAEXA- Coworking UG kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch SOBAEXA- Coworking UG zustande. Dies erfolgt schriftlich per E–Mail.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Er erkennt mit seiner Buchung die AGBs der SOBAEXA- Coworking UG an.
§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise von SOBAEXA- Coworking UG sind Bruttopreise (d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%) und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu verhandeln und zu vergüten.
(2) Einmalige Beträge werden vor Nutzung fällig. Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt, ermächtigt der Kunde SOBAEXA- Coworking UG zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die Zahlung per Überweisung oder auf Rechnung vorzunehmen.
(3) Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Kommt der Kunde in Verzug, behält sich SOBAEXA- Coworking UG vor, eine Mahngebühr von 10€ zu erheben. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mahngebühr schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt SOBAEXA- Coworking UG zur Verweigerung des Zutritts zu den Räumlichkeiten bis der Rückstand ausgeglichen ist.
(4) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die SOBAEXA- Coworking UG infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(5)Eine Anmeldung von Kursen erfolgt schriftlich per Email mit den Terminen. Diese wird von SOBAEXA-Coworking bezüglich der Termine geprüft, eventuelle Terminverschiebungen mitgeteilt bzw. die Termine bestätigt. Terminoptionen verfallen nach 7 Werktagen, sofern keine verbindliche Kursbuchung vorliegt. Es wird ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen nach Buchung eingeräumt. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 30 € Verwaltungsgebühr berechnet. Buchungen, die nicht spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich storniert werden, müssen voll bezahlt werden. Erfolgt eine Kursbuchung innerhalb der 4 Wochen vor Kursbeginn, ist eine hälftige Anzahlung der Miete sofort fällig.
§ 6 Datenschutz
(1) SOBAEXA- Coworking UG wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch SOBAEXA- Coworking UG sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. SOBAEXA- Coworking UG verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.
(4) SOBAEXA- Coworking UG übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojanern. Jeder Kunde ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirrusprogramms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen.
(5) Alle Passwörter und Zugangsdaten sind Eigentum von SOBAEXA- Coworking UG und müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
(6) Die von SOBAEXA- Coworking UG zur Verfügung gestellten Telefonnummern dürfen nach Auszug bzw. Vertragsbeendigung nicht mitgenommen oder weiterbenutzt werden, sie verbleiben am Carl- Zeiß-Platz 3.
(7) Eine gesonderte Datenschutzerklärung wird den Nutzern und Mietern vorgelegt und dem Vermieter unterschrieben ausgehändigt.
§ 7 Kündigungen
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(2) Ein Grund für SOBAEXA- Coworking UG zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
(3) Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand sowie gereinigt an SOBAEXA- Coworking UG zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind SOBAEXACoworking UG vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.
(4) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er SOBAEXA- Coworking UG für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
(5) Sofern kein Datum für das Vertragsende von Büro-/Praxismietverträgen vermerkt ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Monats. Dies gilt ebenso für Mieter, die einen Dauerkurs laufen haben.
§ 8 Vertragsdurchführung
(1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Hinsichtlich der Büroräume darf SOBAEXA- Coworking UG Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
§ 9 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Kunde hat die flexiblen Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro befinden und der angemietete Arbeitsplatz nicht separat verschließbar ist. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängel). Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. SOBAEXA- Coworking UG übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
(2) In allen Fällen, in denen SOBAEXA- Coworking UG im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet SOBAEXA- Coworking UG nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn,
SOBAEXA- Coworking UG fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) SOBAEXA- Coworking UG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu SOBAEXA- Coworking UG unterbleiben. Erhält SOBAEXA- Coworking UG von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde SOBAEXA- Coworking UG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt SOBAEXA- Coworking UG die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass SOBAEXA- Coworking UG von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(4) SOBAEXA- Coworking UG verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Dennoch ist es ratsam eine eigene Berufs– bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. SOBAEXA- Coworking UG über nimmt bei Verlust und Diebstahl von persönlichen Gegenständen keine Gewähr und weist darauf hin, dass jegliches Entwenden von fremdem Eigentum strafrechtlich verfolgt wird. Zudem sind die Büro- bzw. Praxisgegenstände vom Mieter selbst zu versichern.
§ 10 Änderung der AGB                                                                                                                                                                                                                      SOBAEXA- Coworking UG behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Gerichtsstand ist Jena.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Stand der AGB September 2019